i-Haus am Altonaer Kinderkrankenhaus
Auftraggeber | AKK Altonaer Kinderkrankenhaus gGmbH |
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Projektort | Bleickenallee 38, Hamburg, D |
Kennzahlen | BGF ca. 6.550 m2 |
Leistung | Objektplanung Gebäude LPH 1 - 2, 3 - 8, Tragwerksplanung LPH 1 - 2 |
Zeitraum | seit 2019 |
Für das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) ist die Neu- und Umstrukturierung des i-Hauses, einem denkmalgeschützten Gebäude aus den 1930er Jahren, ehemals als einzeln stehendes „Isolationshaus“ geplant, notwendig geworden, um eine hygienisch einwandfreie Patientenunterbringung zu ermöglichen und auch Patienten, Begleitpersonen und Mitarbeitenden einen angemessenen Standard bieten zu können. Um dieses zu erreichen wird u.a. eine Anpassung der Zimmergrößen inklusive Hygienezonen, Einhaltung der behindertenfreundlichen Standards auf allen Zimmern und eine Elternunterbringung erforderlich.
Nach umfangreicher Prüfung der einzelnen Gebäudekomponenten des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes, u.a. von Statik, Bauphysik und Brandschutz, ist eine Teilerneuerung und überwiegende Bestandserhaltung mit Verbleib von Teilen der gewachsenen technischen Ausrüstung für einen den Normen entsprechenden Krankenhausbetrieb nicht möglich, da diese noch auf Konzepten der 1920er Jahre beruhen.
Daher wurde im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein Ergänzungsneubau mit zu berücksichtigenden denkmalschutzrechtlichen Belangen am selben Standort zur Planung ausgeschrieben, um dem Ensembleschutz des Kinderkrankenhauses Rechnung zu tragen, da ein Ergänzungsneubau die wirtschaftlichste und vor allem zukunftsfähigste Lösung darstellt.
Unsere Bewerbung auf dieses Projekt beinhaltete sowohl die Abbruch- und die Neubauplanung und ebenfalls die Umsetzung von Interimslösungen zur Unterbringung von 106 Betten über den Zeitraum Abbruch Bestand bis Fertigstellung der Neubaumaßnahme und wurde im vollen Umfang von allen Entscheidungsträgern im VgV-Verfahren rundum positiv bewertet. Das gilt auch und insbesondere für den im VgV-Verfahren geforderten, von uns erarbeiteten Fassadenentwurf, der auch von Seiten des im Verfahren beteiligten Denkmalsschutzamtes als gute, denkmalverträgliche Lösung beurteilt wurde.